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LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07
- LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07
- OLG Oldenburg, 22.11.2007 - 1 U 49/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98
Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken
Auszug aus LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07
So hat der BGH ( NJW 2001, 3411) - allerdings unter Geltung der alten Fassung des UWG - angenommen, § 25 ApBetrO diene nicht dem Schutz von Wettbewerbern, sondern solle vielmehr verhindern, dass der Apotheker durch ein zu weitgehendes Nebensortiment in der Erfüllung seiner Hauptaufgabe, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, beeinträchtigt wird.Dieses Verständnis läßt sich auch gut mit der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 21.09.2000 ( NJW 2001, 3411) in Einklang bringen.
- OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 1 U 549/03
Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Unzulässige Werbung für den Verkauf von …
Auszug aus LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07
Die Kammer schließt sich hierzu der Auffassung des OLG Saarbrücken in dem von der Klägerin angeführten Urteil 24.03.2004 ( WRP 2004, 785) an, das nach der Gesetzesänderung ergangen ist und in dem ausdrücklich klargestellt wird, dass sich an der Unzulässigkeit des Vertriebs eines Parfüms durch eine Apotheke durch die Neufassung des § 25 ApBetrO nichts geändert hat und dass das In-Verkehr-bringen nicht apothekenüblicher Waren weiterhin vollständig untersagt ist.